Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Online-Verleihshop von Julia Erven – Exklusive Floristik (shop.julia-erven.de)

Stand: [DATUM EINTRAGEN]

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen

Julia Erven – Exklusive Floristik
Poststraße 12, 52445 Titz – Hasselsweiler
(nachfolgend: „Vermieterin")

und den Kunden (nachfolgend: „Mieter") über den Online-Shop shop.julia-erven.de geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Vermieterin bietet über ihren Online-Shop Dekorationsartikel und Hochzeitszubehör zur zeitlich befristeten Miete an.

(2) Der Verleih richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und Unternehmer für Anlässe wie Hochzeiten, Feiern und Events.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mietartikel im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab.

(3) Der Mietvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung der Artikel zustande.

(4) Die Vermieterin behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Artikel.

§ 4 Mietzeitraum und Übergabe

(1) Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den bei der Buchung angegebenen Terminen.

(2) Die Artikel werden ausschließlich zur Abholung und Rückgabe an der Geschäftsadresse der Vermieterin bereitgestellt (Poststraße 12, 52445 Titz – Hasselsweiler), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Abholungs- und Rückgabezeiten werden individuell mit der Vermieterin abgestimmt.

(4) Die bei der Buchung vereinbarten Abholungs- und Rückgabetermine sind verbindlich. Der vereinbarte Mietzeitraum bildet die Grundlage des Mietpreises sowie der Verfügbarkeit der Artikel für Folgebuchungen anderer Kunden.

(5) Gibt der Mieter die Mietartikel nicht zum vereinbarten Termin zurück, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Mahnung in Verzug. Für jeden angefangenen Kalendertag des Verzugs wird eine Verzugs- und Ausfallpauschale in Höhe des tagesbezogenen Mietpreises gemäß der ursprünglichen Buchung zuzüglich eines Ausfallzuschlags von 50 % dieses Tagesbetrags fällig. Mit dieser Pauschale werden sowohl der entgangene Mietumsatz als auch der konkrete Ausfall oder die notwendige Umplanung von Anschlussbuchungen abgegolten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Vermieterin vorbehalten; dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens zulässig.

(6) Die Vermieterin ist berechtigt, bei Verzug des Mieters die Mietartikel auf Kosten des Mieters abzuholen oder Dritte mit der Rückholung zu beauftragen.

§ 5 Mietpreise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Online-Shop ausgewiesenen Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung ist im Voraus fällig. Folgende Zahlungsarten werden angeboten:

  • PayPal
  • Kreditkarte (über Stripe)
  • Klarna (über Stripe)
  • Apple Pay (über Stripe)
  • Google Pay (über Stripe)

(3) Die Bearbeitung der Zahlung erfolgt durch die jeweiligen Zahlungsdienstleister. Der Mietvertrag wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich bestätigt.

§ 6 Kaution

(1) Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Höhe und Zahlungsmodalitäten werden im Buchungsprozess oder individuell mitgeteilt.

(2) Die Kaution wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe der Mietartikel zurückerstattet.

§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

(2) Die Mietartikel sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden (unter Berücksichtigung normaler Gebrauchsspuren).

(3) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Verlust oder Diebstahl entstehen, in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

(4) Reinigungsaufwand, der über den normalen Umfang hinausgeht, wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 8 Haftung der Vermieterin

(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen (Events, Hochzeiten) handelt, bei denen ein konkreter Termin vereinbart wird, gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

(2) Stornokonditionen:

  • Bis 30 Tage vor dem Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
  • Bis 14 Tage vor dem Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig
  • Weniger als 14 Tage vor dem Mietbeginn: 100 % des Mietpreises werden fällig

(3) Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail an [email protected]) mitzuteilen.

§ 10 Verfügbarkeit und Haftungsausschluss bei Verzögerungen durch Vormieter

(1) Die Verfügbarkeit der Mietartikel richtet sich nach den im Online-Shop eingetragenen Buchungszeiträumen. Durch die verbindliche Buchung sichert sich der Mieter die Artikel für den gewählten Zeitraum. Die Vermieterin bemüht sich, den Online-Shop stets aktuell zu halten.

(2) Trotz sorgfältiger Planung kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass ein verbindlich gebuchter Artikel zum vereinbarten Abholtermin nicht zur Verfügung steht, weil ein vorangegangener Mieter die Artikel nicht fristgerecht zurückgegeben hat und die Vermieterin hierauf keinen Einfluss nehmen konnte.

(3) In einem solchen Fall wird die Vermieterin den betroffenen Mieter unverzüglich informieren und alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen – etwa durch Beschaffung gleichwertiger Ersatzartikel, Anpassung des Abholzeitpunkts oder Vermittlung alternativer Lösungen. Ein Anspruch auf Bereitstellung des exakt gebuchten Artikels zum ursprünglichen Termin besteht in einem solchen Fall nicht.

(4) Schadensersatzansprüche des Mieters gegen die Vermieterin wegen Nichtverfügbarkeit eines Artikels infolge eines Vertragsbruchs durch einen Vormieter sind ausgeschlossen, sofern die Vermieterin das Verzögerungsrisiko nicht zu vertreten hat. Die Vermieterin haftet in diesem Fall lediglich für den nachweislich erlittenen Schaden, den der Mieter durch die Nichtverfügbarkeit erlitten hat, begrenzt auf den gezahlten Mietpreis für den betroffenen Artikel. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

(5) Ist ein gebuchter Artikel aus anderen Gründen nicht verfügbar (z. B. Beschädigung, Verlust), wird der Mieter unverzüglich informiert und erhält eine vollständige Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind auch in diesem Fall ausgeschlossen, sofern die Vermieterin die Nichtverfügbarkeit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

§ 11 Übergabeprotokoll und Zustandsdokumentation

(1) Bei Abholung und bei Rückgabe der Mietartikel wird der Zustand der Artikel gemeinsam durch Vermieterin und Mieter geprüft und auf einem Lieferschein schriftlich dokumentiert. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des unterzeichneten Lieferscheins.

(2) Der Lieferschein bei Abholung gilt als verbindliche Feststellung des Übergabezustands. Einwände des Mieters gegen den dokumentierten Zustand müssen unmittelbar bei Übergabe schriftlich auf dem Lieferschein vermerkt werden. Später vorgebrachte Einwände gegen den Übergabezustand werden nicht anerkannt.

(3) Der Lieferschein bei Rückgabe gilt als verbindliche Feststellung des Rückgabezustands. Werden bei Rückgabe Schäden, fehlende Teile oder Verunreinigungen festgestellt, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und im Abhollieferschein nicht vermerkt sind, sind diese dem Mieter zuzurechnen. Die Vermieterin ist berechtigt, entsprechende Ansprüche geltend zu machen.

(4) Verweigert der Mieter die Unterzeichnung des Lieferscheins, ist die Vermieterin berechtigt, die Übergabe oder Rücknahme der Artikel zu verweigern, bis eine Einigung über den dokumentierten Zustand erzielt wird.

§ 12 Weitervermietungs- und Überlassungsverbot

(1) Die Mietartikel dürfen vom Mieter nicht an Dritte weitervermietet, überlassen oder zur Nutzung übertragen werden. Die Artikel sind ausschließlich für den eigenen Bedarf des Mieters im Rahmen des gebuchten Anlasses bestimmt.

(2) Bei Verstoß gegen dieses Verbot haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden in voller Höhe, einschließlich Schäden, die durch die unbefugte dritte Person verursacht wurden. Die Vermieterin ist in diesem Fall berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Artikel zu verlangen.

§ 13 Teillieferung und Mengenabweichung

(1) Kann die Vermieterin bei Abholung einzelne Artikel einer Buchung nicht oder nicht in der gebuchten Menge bereitstellen, wird dies im Lieferschein dokumentiert. Der Mieter erhält für die nicht bereitgestellten Artikel eine anteilige Rückerstattung auf Basis des tagesbezogenen Einzelpreises der betroffenen Artikel.

(2) Weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Teillieferung sind ausgeschlossen, sofern die Vermieterin die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Das Recht des Mieters zur Rückgabe der gesamten Bestellung gegen vollständige Erstattung bleibt unberührt, wenn die Teillieferung den Verwendungszweck des Mieters wesentlich beeinträchtigt.

(3) Die Vermieterin ist bemüht, Mengenabweichungen durch gleichwertige Ersatzartikel auszugleichen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, Ersatzartikel anzunehmen, die wesentlich vom gebuchten Artikel abweichen.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter shop.julia-erven.de/datenschutz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

– Ende der AGB –